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Elektronischer Rechtsverkehr
Müssen im elektronischen Rechtsverkehr Dokumente mit einer qualifizierten Signatur nach SigG versehen werden, so werden dazu folgende Komponenten benötigt:
  • Eine sichere Signaturerstellungseinheit (Signaturkarte)
  • Einen Chipkartenleser
  • Eine Signaturanwendungskomponente (Software)
Für Erstellung qualifizerter Signaturen nach SigG sind solche Signaturkarten, die mit qualifizierten Signaturzertifikaten ausgestattet sind. Eine Liste der geeigneten Signaturkarten wird von der zuständigen Regulierungsbehörde veröffentlicht (Link).
Wir unterstützen die geeigneten Signaturkarten. Hier finden Sie eine übersicht mit Links zur Beantragung (Link).
Bitte beachten Sie, dass die Signaturkarten jeweils als Einzel- oder als Multisignaturkarte beantragt werden können. Einzelsignaturkarten ermöglichen die Erstellung jeweils einer Signaatur mit einer PIN-Eingabe, Multi-Signaturkarten erlauben die Erstellung mehrerer Signaturen mit einer PIN-Eingabe zum Beispiel bei der Stapelverarbeitung.

Eine Liste geeigneter Chipkartenleser wird ebenfalls von der zuständigen Regulierungsbehörde veröffentlicht (Link).
Wir unterstützen die geeigneten Chipkartenleser. Hier finden Sie eine übersicht (Link).
Chipkartenleser sind im Fachhandel oder von den Anbietern selbst zu beziehen.

Die Signaturanwendungskomponente SecSigner steht auf unserer Website zum kostenlosen Download bereit (Link).
Mit dieser Software können Sie qualifizierte elektronische Signaturen für beliebige Dokumente erzeugen und prüfen.
SecSigner kann auch ohne Installation direkt am Web-Client genutzt werden (Link).
SecCommerce    Hamburg