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Die Funktionsweise der digitalen Signatur

Das Prinzip der digitalen Signatur besteht darin, dass dem Dokument eine mit dem privaten Schlüssel des Autors verschlüsselte Version des Dokumentes hinzugefügt wird. Um den Rechenaufwand der Verschlüsselung und die Datenmenge zu reduzieren, wird nicht das Dokument selbst, sondern nur eine Kurzform, Fingerabdruck genannt, verschlüsselt. Die Übersetzung des Dokumentes in seinen Fingerabdruck übernimmt eine so genannte Hash-Funktion.

     Wenn ein Dokument digital signiert werden soll, wird also zunächst sein Fingerabdruck ermittelt. Dieser wird mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt. Der verschlüsselte Fingerabdruck, auch als als digitale Signatur bezeichnet, wird an das Dokument angehängt.


Um die Authentizität und Integrität eines digital signierten Dokumentes zu testen, entschlüsselt das Prüfprogramm zunächst den angehängten verschlüsselten Fingerabdruck. Dann erstellt es aus dem Dokument selbst einen Fingerabdruck. Wenn die beiden Kurzformen übereinstimmen, kann der Prüfer sicher sein, dass das Dokument mit dem privaten Schlüssel des Autors signiert und nach der Signierung nicht manipuliert wurde.     


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