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Funktionen der digitalen Signatur
Identifikation
Die digitale Signatur kann die Funktion eines Ausweises übernehmen. Um sich beispielsweise an einem Bankterminal oder bei der Unterzeichnung eines Vertrages im Internet zu identifizieren, wird ein digital signiertes Dokument übertragen. Der Empfänger prüft die digitale Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Teilnehmers, den er als Transaktionspartner erwartet. Wenn die Prüfung erfolgreich ist, kann sich der Empfänger sicher sein, dass das Dokument mit dem privaten Schlüssel des gewünschten Partners signiert wurde.
Urheberschaft
Die digitale Signatur hat in diesem Fall die gleiche Funktion wie die herkömmliche Unterschrift. Ein digital signiertes Dokument bietet die Möglichkeit, seinen Autor eindeutig festzustellen. Wenn die verwendete Signatur den Anforderungen des Signaturgesetzes genügt, hat das signierte Dokument vor Gericht die gleiche Beweiskraft wie eine handschriftlich signierte Urkunde. Dieses Prinzip wird auch als Nichtabstreitbarkeit der Urheberschaft oder Non-Repudiation bezeichnet.
Integrität
Nachdem ein Dokument digital signiert wurde, darf es nicht mehr verändert werden. Ohne den privaten Schlüssel des Autors ist es nicht möglich, sowohl das Dokument als auch den verschlüsselten Fingerabdruck an der gleichen Stelle zu verändern. Ausserdem kann ein verändertes Dokument nicht neu signiert werden. Aus diesem Grund kann jede nachträgliche Manipulation eines digital signierten Dokumentes entlarvt werden.
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