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Europa

Informationssicherheit in der OECD
Die Aktivitäten der OECD zur Informationssicherheit markieren den Beginn der Bemühungen um gesamteuropäische Orientierungen im Bereich der digitalen Signatur.

Die EU erkennt die Bedeutung der digitalen Signatur
Die Europäische Union begann 1996, einheitliche Regelungen zur Informationssicherheit auszuarbeiten.

Die Initiative zum elektronischen Geschäftsverkehr
Im April 1997 gab die Europäische Kommission die Zielstellung bekannt, einen gesamteuropäischen Rahmen für digitale Signaturen zu schaffen und zu diesem Zweck eine Richtlinie zur digitalen Signatur auszuarbeiten.

Der erste Richlinienvorschlag der Europäischen Kommission
Im Mai 1998 nahm die Europäische Kommission den ersten Richtlinienvorschlag zur digitalen Signatur an. Er sollte die rechtliche Anerkennung der digitalen Signatur sicherstellen.

Der geänderte Richtlinienvorschlag
Nachdem der erste Richtlinienvorschlag am Telekommunikationsrat gescheitert war, arbeitete die Kommission einen geänderten Vorschlag aus. Die endgültige Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für digitale Signaturen trat im Januar 2000 in Kraft.

Der Inhalt der EU-Richtlinie zur digitalen Signatur
In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Punkte der EU-Richtlinie vorgestellt.

Die Europäische Initiative zur Standardisierung der digitalen Signatur (EESSI)
Um die praktischen Anforderungen der digitalen Signatur zu analysieren, wurde eine Initiative zur Standardisierung der digitalen Signatur ins Leben gerufen. Die Europäische Kommission beauftragte die europäische Industrie, im Rahmen der rechtlichen Vorschriften der EU-Richtlinie technologische Standards für digitale Signaturen aufzustellen.
 
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