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Die Initiative zum elektronischen Geschäftsverkehr
In der Mitteilung „Eine europäische Initiative zum elektronischen Geschäftsverkehr“ vom 16. April 1997 gab die Europäische Kommission die Zielstellung bekannt, eine Richtlinie zur Sicherstellung des freien Austauschs von Verschlüsselungstechnologien und -produkten auszuarbeiten und eine spezifische Initiative zur digitalen Signatur vorzuschlagen.
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Eine europäische Initiative zum elektronischen Geschäftsverkehr (KOM(97) 157 endg.)
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Der erste Schritt zur Umsetzung dieses Vorhabens war die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 8. Oktober 1997.
Das Dokument mit dem Titel „Sicherheit und Vertrauen in elektronische Kommunikation - Ein europäischer Rahmen für digitale Signaturen und Verschlüsselung“ diente der Zielstellung, einen europäischen Rahmen für digitale Signaturen zu schaffen. Gleichzeitig sollte das Funktionieren des Binnenmarktes für kryptografische Produkte und Dienste sichergestellt und die europäische Industrie in dieser Branche stimuliert werden. Der Rat der Europäischen Union billigte die Mitteilung am 1. Dezember 1997 und forderte die Kommission auf, so schnell wie möglich einen Richtlinienvorschlag zur digitalen Signatur vorzulegen. Vom Wirtschafts- und Sozialausschuss wurde die Mitteilung am 25. März 1998 und vom Europäischen Parlament am 17. Juni 1998 befürwortet.
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Sicherheit und Vertrauen in elektronische Kommunikation - Ein europäischer Rahmen für digitale Signaturen und Verschlüsselung (KOM(97) 503 endg.)
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