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Der Inhalt der EU-Richtlinie zur digitalen Signatur

Im Folgenden werden wichtige Regelungen der EU-Richtlinie zur digitalen Signatur vorgestellt.

Die fortgeschrittene elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur wird als “fortgeschritten” bezeichnet, wenn sie
ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet ist,
die Identifizierung des Unterzeichners ermöglicht,
mit Mitteln erstellt wird, die nur der Unterzeichner kontrolliert,
jede nachträgliche Änderung der signierten Daten erkennbar ist.

Qualifizierte Zertifikate

In der EU-Richtlinie wird der Begriff des “qualifizierten Zertifikats” eingeführt. An qualifizierte Zertifikate und die ausstellenden Zertifizierungsdiensteanbieter werden gewisse Anforderungen gestellt.

Die Zertifizierungsdiensteanbieter

Zertifizierungsdiensteanbieter müssen nicht von staatlicher Seite genehmigt werden.
Es dürfen freiwillige Akkreditierungssystem für Zertifizierungsdiensteanbieter aufgestellt werden, die einen bestimmten Sicherheitsstandard gewährleisten. Es liegt allerdings in der Hand der Zertifizierungsstellen, die damit verbundenen Genehmigungen zu beantragen.
Die Mitgliedsstaaten sind für die Überwachung der Zertifizierungsdiensteanbieter verantwortlich.
Auch Zertifikate ausländischer Anbieter müssen erlaubt werden, qualifizierte ausländische Zertifikate müssen rechtlich anerkannt werden.
Zertifikate außereuropäischer Anbieter, die der EU-Richtlinie entsprechen, sind den europäischen rechtlich gleichgestellt.

Die Rechtswirkung elektronischer Signaturen

Fortgeschrittene Signaturen, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen,
erfüllen die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf elektronische Daten wie die handschriftliche Unterschrift in Bezug auf Daten, die auf Papier vorliegen,
sind vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

Die Haftung der Zertifizierungsdiensteanbieter

Die Anbieter qualifizierter Zertifikate haften dafür, dass
alle im Zertifikat enthaltenen Informationen richtig sind,
der Unterzeichner zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zertifikats im Besitz der Signaturerstellungsdaten war.

Allerdings können Zertifizierungsdiensteanbieter im Zertifikat eine Grenze für den Wert der Transaktionen festlegen, für die das Zertifikat verwendet werden darf.


Die Europäische Initiative zur Standardisierung
der digitalen Signatur (EESSI)
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