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Der geänderte Richtlinienvorschlag
Am 23. Oktober 1998 wurde der Entwurf der EU-Richtline für digitale Signaturen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Am 2./3. September 1998 nahm der Wirtschafts- und Sozialausschuss dazu Stellung, der Ausschuss der Regionen am 13./14. Januar 1999. Er scheiterte vorerst am 27. November 1998 im Telekommunikations-Rat an der Frage, welche Voraussetzungen für elektronische Signaturen erfüllt sein sollen, damit sie eine uneingeschränkte Rechtsgültigkeit erhalten. Der Rat konnte sich nicht darüber einigen, ob in der Richtlinie zwingende Anforderungen in bezug auf die Qualität und das Sicherheitsniveau der Signaturerstellungs- und Signaturprüfeinheiten vorgesehen werden sollten.
Am 13. Januar 1999 stimmte das Europäische Parlament dem Richtlinienvorschlag in erster Lesung zu und bat die Kommission, den Entwurf entsprechend seinen Vorschlägen zu ändern. Am 22. April 1999 gab der Europäische Rat den Gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag bekannt.
Der geänderte Vorschlag für eine Richtlinie über elektronische Signaturen wurde vond er Kommission am 29. April 1999 vorgelegt. Von den 32 Änderungsvorschlägen des Parlamentes wurden 22 umgesetzt.
Am 28. Juni 1999 legte der Rat den Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für digitale Signaturen fest. Der Standpunkt wurde am 27. August 1999 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht und ist am 27. Oktober 1999 in zweiter Lesung im Europäischen Parlament angenommen worden. Zu dieser Lesung wurde eine Empfehlung mit mehreren Änderungsvorschlägen aufgestellt.
Nach der Umsetzung dieser Änderungsvorschläge wurde am 18. November 1999 eine konsolidierte Fassung der Richtlinie vorgelegt. Sie wurde am 30. November vom Europäischen Rat angenommen und damit verabschiedet. Noch am gleichen Tag begrüßte die Kommission den neuen Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Sicherheit elektronischer Signaturen.
Die endgültige Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für digitale Signaturen wurde am 13. Dezember 1999 vorgelegt. Sie wurde am 19. Januar 2000 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht und trat somit in Kraft.
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