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Die EU erkennt die Bedeutung der digitalen Signatur
Ein politisches Ziel der Europäischen Union ist es, den freien Dienstleistungsverkehr zu garantieren und den europäischen Bürgern den vollständigen Nutzen eines Raumes ohne Binnengrenzen zu bieten.
Die Europäische Kommission hat als „Motor“ der Europäischen Union die Aufgabe, Initiativen für Rechtsvorschriften auszuarbeiten. Innerhalb der Europäischen Kommission zeichnet sich die Generaldirektion Binnenmarkt für die Belange des elektronischen Geschäftsverkehrs und der digitalen Signatur verantwortlich.
Die Bemühungen der EU um eine gesamteuropäische Regelung zur digitalen Signatur begannen im September 1996, als das Europäische Parlament die Kommission aufforderte, Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Informationssicherheit, Vertraulichkeit, digitalen Identifikation und zum Schutz der Privatsphäre auszuarbeiten (Beschluss des Europäischen Parlaments A4-244/96, 19.9.96, OJ320, p.164, 28.10.96).
Im November 1996 ersuchte der Europäische Rat die Mitgliedsstaaten und die Kommission, einheitliche Maßstäbe zur Sicherstellung der Integrität und Authentizität elektronisch übertragener Dokumente zu formulieren (Beschluss des Rates Nr. 96/C 376/01, 21.11.96 über neue politische Prioritäten bezüglich der Informationsgesellschaft, OJ C376, 12.12.96).
Vom 6. bis 8. Juli 1997 fand in Bonn eine Konferenz zum Thema „Globale Informationsnetze - Die Chancen nutzen“ statt. Technologie-, Wirtschafts- und Telekommunikationsminister aus 29 europäischen Ländern trafen sich, um sich über ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der Internet-Politik zu verständigen und Vertrauen in die Sicherheit der Netze zu schaffen. Am Ende der Diskussionen wurde die sogenannte „Bonner Erklärung“ verfasst, die unter anderem auf die Notwendigkeit eines rechtlichen und technischen Rahmens für digitale Signaturen auf europäischer Ebene hinwies. Weiterhin wurde die Bedeutung der Verfügbarkeit starker Verschlüsselungstechnologie für den elektronischen Geschäftsverkehr hervorgehoben.
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