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Die rechtliche Stellung der digitalen Signatur in Deutschland

Die Entstehungsgeschichte des Signaturgesetzes

Die aktuelle Gesetzeslage
Das Signaturgesetz
Die Signaturverordnung
Das Formanpassungsgesetz

Elektronische Dokumente im Geschäftsverkehr
Die Rechtsgültigkeit elektronischer Dokumente
Prinzipien des Beweisrechtes
Die Beweiskraft elektronischer Dokumente

Geschichte und Hintergründe
Die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung
Die Geschichte des Signaturgesetzes
Digital signierte Dokumente und Formvorschriften

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Am 30. August 1995 legte das Bundesinnenministerium einen ersten Vorentwurf für eine Verordnung über die Anerkennung von Verfahren zur elektronischen Unterschrift vor. Die Bundesnotarkammer veröffentlichte am 20. September 1995 einen Entwurf zur gesetzlichen Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Dieser Entwurf enthielt einen neu eingefügten Paragraphen (§ 126 (a)), der die elektronische Unterschrift als Formvorschrift neben der Schriftform (§ 126) einführte. Digital signierte Dokumente sollten als eigenständige Beweismittel im Rahmen eines neuen elektronischen Dokumentenbeweises, vergleichbar mit dem Urkundenbeweis, zugelassen werden. Der neue Paragraph wurde durch eine Verordnung über die elektronische Unterschrift (VEU) näher spezifiziert. Die Ausgabe, Verwaltung und Prüfung von Schlüsseln sollte durch amtliche Funktionsträger, zum Beispiel Notare, vorgenommen werden.

Die Projektgruppe verfassungsverträglicher Technikgestaltung (provet) legte am 15. Februar 1996 einen Entwurf gesetzlicher Regelungen zum Datenschutz und zur Rechtssicherheit in Online-Multimedia-Anwendungen vor. Der zweite Teil diese Entwurfs bezog sich auf die Voraussetzungen des elektronischen Geschäftsverkehrs. Das Hauptaugenmerk lag auf der Sicherungsinfrastruktur, deren Funktionen als Dienstleistungen am Markt angeboten werden sollten. Durch die Festlegung von Betreiberpflichten sollte die koordinierte Erbringung der Leistungen durch die Vertrauensinstanzen gesichert werden.

In Anlehnung an diesen Entwurf erhielt die Schaffung der Sicherungsinfrastruktur vorerst eine höhere Priorität als die rechtliche Gleichstellung der digitalen Signatur, so dass der Entwurf der Bundesnotarkammer verworfen wurde. Das Bundeskabinett legte am 11. Dezember 1996 einen Entwurf zum Informations- und Kommunikationsdienstegesetz vor, der erstmals das Signaturgesetz (SigG) aufführte. Zweck des Signaturgesetzes war die Schaffung von Rahmenbedingungen für digitale Signaturen, die Signaturfälschungen oder Manipulation der signierten Daten zuverlässig feststellen lassen. Zentrale Themen waren die Lizenzverteilung für Zertifizierungsstellen, die Vergabe von Zertifikaten und Regelungen in Verbindung mit einer Rechtsverordnung zum Signaturgesetz. Ein Entwurf dieser Signaturverordnung (SigV) wurde am 20. November 1996 vorgelegt. Sie regelt hauptsächlich den Aufbau der Zertifizierungsinfrastruktur und die Zulassung von Zertifizierungsinstanzen.

Am 13. Juni 1997 wurde das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (IuKDG) vom Bundestag beschlossen. Es trat am 1. August 1997 in Kraft.

Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) in Mainz wurden am 23. Semptember 1998 die Signaturschlüssel der Zuständigen Behörde nach dem Signaturgesetz generiert. Von diesem Zeitpunkt an war die Zuständige Behörde in der Lage, für genehmigte Zertifizierungsstellen Signaturschlüssel-Zertifikate zu erzeugen.

Am 15. Februar 2001 wurde vom Bundestag eine neue Version des Signaturgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie beschlossen. Das "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" ermöglicht den Betrieb von Zertifizierungsstellen ohne aufwändige Genehmigung. Die Sicherheit der Signaturen soll durch eine Haftungspflicht der Trustcenter realisiert werden. Zertifizierungsstellen können jedoch weiterhin eine staatliche Akkreditierung beantragen, wenn sie gewisse Anfor
derungen erfüllen. Das neue Signaturgesetz trat am 21. Mai 2001 in Kraft.

Gesetzesentwurf „Voraussetzungen des elektronischen Geschäftsverkehrs“
Begründung zum Gesetzesentwurf „Voraussetzungen des elektronischen Geschäftsverkehrs“
Pressemitteilung der Reg TP zur Generierung der Signaturschlüssel der Zuständigen Behörde


Die rechtliche Stellung der digitalen Signatur in Deutschland

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